BFH - Urteil vom 09.06.1999
I R 23/98
Normen:
FGO §§ 56, 62 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 51

Ergänzung einer Vollmachtsurkunde; Fristsetzung zur Vollmachtsvorlage

BFH, Urteil vom 09.06.1999 - Aktenzeichen I R 23/98

DRsp Nr. 1999/9330

Ergänzung einer Vollmachtsurkunde; Fristsetzung zur Vollmachtsvorlage

1. Ist ein Vollmachtsformular in den notwendigen Angaben unvollständig ausgefüllt, kann ein Prozessbevollmächtigter den erforderlichen Bezug zum konkreten Rechtsstreit dadurch herstellen, dass er vor Einreichung bei Gericht die notwendigen Angaben im Formular selbst vervollständigt oder dieses zwar unvollständig belässt, aber einem dem FG übersandten Schriftsatz beiheftet, der den Rechtsstreit genau bezeichnet. 2. Die Ergänzung einer Vollmachtsurkunde durch Beiheftung eines Schriftsatzes setzt ein in den notwendigen Angaben unvollständig ausgefülltes Vollmachtsformular voraus. 3. Die Fristsetzung zur Vorlage der Vollmacht gem. § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO ist nicht deshalb ermessensfehlerhaft und rechtswidrig, weil sie keinen Hinweis darauf enthält, weshalb das FG die ihm bereits vorliegende Vollmacht nicht für ausreichend hält. Das Fehlen derartiger Erläuterungen macht die Fristsetzung nicht ermessensfehlerhaft und rechtswidrig, sondern begründet allenfalls einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Normenkette:

FGO §§ 56, 62 Abs. 3 ;

Gründe: