Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 18. April 2018 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt die Klägerin.
3.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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