FG Hessen - Urteil vom 20.04.2005
11 K 2714/04
Normen:
AO § 179 Abs. 3 ; EStG § 4 Abs. 4 ;

Ergänzungsbescheid; Einheitliche und gesonderte Feststellung; Entfernungspauschale; Sonderbetriebsausgaben - Ergänzungsbescheid bei nachträglicher Geltendmachung von Sonderbetriebsausgaben

FG Hessen, Urteil vom 20.04.2005 - Aktenzeichen 11 K 2714/04

DRsp Nr. 2005/12411

Ergänzungsbescheid; Einheitliche und gesonderte Feststellung; Entfernungspauschale; Sonderbetriebsausgaben - Ergänzungsbescheid bei nachträglicher Geltendmachung von Sonderbetriebsausgaben

1. Die Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters können nur im Rahmen des für die Gesellschaft durchzuführenden Gewinnfeststellungsverfahrens geltend gemacht werden. 2. Bei der für einen Beteiligten einer Praxisgemeinschaft geltend gemachten Entfernungspauschale für Aufwendungen des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich um Betriebsausgaben. 3. Ergänzungsbescheide dürfen einen lückenhaften Feststellungsbescheid vervollständigen, nicht aber Unrichtigkeiten eines Feststellungsbescheides korrigieren oder die im ursprünglichen Feststellungsbescheid getroffenen Feststellungen ändern. 4. Enthält der ursprünglichen Feststellungsbescheid bereits eine Feststellung zu den Sonderbetriebsausgaben eines Beteiligten, handelte es sich bei dem Begehren zur Berücksichtigung einer Entfernungspauschale um eine Änderung der ursprünglichen Feststellung, für die kein Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO) zu erlassen ist.

Normenkette:

AO § 179 Abs. 3 ; EStG § 4 Abs. 4 ;

Tatbestand: