FG Niedersachsen - Urteil vom 25.04.2007
2 K 24/05
Normen:
AO § 179 Abs. 3 ;

Ergänzungsbescheid; Gesonderte Feststellung; Besteuerungsgrundlagen - Ergänzungsbescheid zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich der Änderungsvorschrift unzulässig ;

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.04.2007 - Aktenzeichen 2 K 24/05

DRsp Nr. 2008/21245

Ergänzungsbescheid; Gesonderte Feststellung; Besteuerungsgrundlagen - Ergänzungsbescheid zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich der Änderungsvorschrift unzulässig ;

1. Soweit in einem Feststellungsbescheid eine notwendige Feststellung unterblieben ist, ist diese in einem Ergänzungsbescheid nachzuholen. 2. Eine "unterbliebene" Feststellung liegt vor, wenn das FA eine Feststellung hätte treffen müssen, aber nicht getroffen hat. 3. Ein nachrichtlicher und nicht verbindlicher Hinweis auf eine angewandte Änderungsvorschrift ist zulässig. Ist ein solcher Hinweis unterblieben, rechtfertigt das aber nicht den Erlass eines Ergänzungsbescheides.

Normenkette:

AO § 179 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzamt dazu berechtigt war, einen Ergänzungsbescheid zu erlassen.