I.
Mit - rechtskräftigem - Urteil vom 27. April 2004 - an diesem Tag auch verkündet - wurde die Klage im vorliegenden Verfahren abgewiesen, die Kosten wurden dem Kläger auferlegt. Dieses Urteil wurde dem Bevollmächtigten des beigeladenen AB (Beigeladenen) lt. Empfangsbekenntnis am 12. Mai 2004 zugestellt. Weder im Tenor noch in den Entscheidungsgründen finden sich Ausführungen über die Kosten des Beigeladenen. In der mündlichen Verhandlung vom 27. April 2004 beantragte der Beigeladene, die Klage abzuweisen, einen Kostenantrag hat er in diesem Termin nicht gestellt.
Mit Schriftsatz vom 29. April 2004 beantragte der Beigeladene den Streitwert für das Verfahren festzusetzen. Mit Beschluss vom 18. Mai 2004 wurde der Streitwert des Verfahrens auf 3.676,00 EUR festgesetzt.
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