FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 21.09.2000
1 K 124/96
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 12 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1311

Erhaltungsaufwand während der Eigennutzung im Hinblick auf baldige Vermietung

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 21.09.2000 - Aktenzeichen 1 K 124/96

DRsp Nr. 2001/2496

Erhaltungsaufwand während der Eigennutzung im Hinblick auf baldige Vermietung

Während der Selbstnutzung an einem Einfamilienhaus getätigte Erhaltungsaufwendungen sind, auch wenn sie im Hinblick auf eine zeitnahe Fremdvermietung erfolgen, keine vorweggenommenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anschluss an FG Köln vom 12.5.1999 1 K 6206/97, EFG 1999 S. 815; FG Rheinland-Pfalz vom 14.10.1999 6 K 2514/97).

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 12 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute, die vom Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie sind Miteigentümer ihres selbst genutzten Einfamilienhauses in B, das sie seit Anfang der achtziger Jahre bewohnen und das sie infolge Erbfalls nach dem Tode der Mutter der Klägerin im Jahre 1979 erworben haben (Bl. 25 EW, Bl. 37).