I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Zweifamilienhauses, dessen Erdgeschoss bis zum 31. März des Streitjahres 1987 fremdvermietet war. Die erste Etage nutzten die Kläger während des ganzen Streitjahres zu eigenen Wohnzwecken. Nach dem Auszug der Mieter renovierten sie das Haus grundlegend und nutzten es insgesamt selbst. Das Haus war bis zum Streitjahr bewertungsrechtlich ein Zweifamilienhaus und ist ab dem 1. Januar 1988 als Einfamilienhaus bewertet.
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