Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Festsetzung von Stromsteuer für das Jahr 2015.
Die Klägerin (A GmbH) ist Übertragungsnetzbetreiberin. Ihre wirtschaftliche Tätigkeit besteht im Betrieb, der Instandhaltung, der Planung und im Ausbau des Übertragungsnetzes für Strom in [ ___ ]. Der Klägerin bzw. ihrer Rechtsvorgängerin wurde vom Beklagten die Erlaubnis als Versorger im Steuergebiet gemäß §
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