FG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.10.2020
11 K 2696/18
Normen:
StromStG § 5 Abs. 1 S. 1;

Erhebung der Stromsteuer bei Entnahme durch Versorger zum Selbstverbrauch im Steuergebiet

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2020 - Aktenzeichen 11 K 2696/18

DRsp Nr. 2021/9652

Erhebung der Stromsteuer bei Entnahme durch Versorger zum Selbstverbrauch im Steuergebiet

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

StromStG § 5 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Festsetzung von Stromsteuer für das Jahr 2015.

Die Klägerin (A GmbH) ist Übertragungsnetzbetreiberin. Ihre wirtschaftliche Tätigkeit besteht im Betrieb, der Instandhaltung, der Planung und im Ausbau des Übertragungsnetzes für Strom in [ ___ ]. Der Klägerin bzw. ihrer Rechtsvorgängerin wurde vom Beklagten die Erlaubnis als Versorger im Steuergebiet gemäß § 4 des Stromsteuergesetzes (StromStG) erteilt.