OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 04.03.2022
5 MB 44/21
Normen:
KAG § 2 Abs. 1 S. 2; GG Art. 6 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 09.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 B 29/21

Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf das Innehaben von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete i.R.e. Zweitwohnungssteuersatzung

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.03.2022 - Aktenzeichen 5 MB 44/21

DRsp Nr. 2022/5110

Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf das Innehaben von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete i.R.e. Zweitwohnungssteuersatzung

Nach den Erwägungen des 2. Senats (OVG Schleswig, Urt. v. 21.05.2008 2 LB 1/08 , juris Rn. 34) ließen sich die Regelungen über den Steuergegenstand geltungserhaltend und verfassungskonform dahingehend auslegen, dass diese nicht das Innehaben von Erwerbszweitwohnungen von Verheirateten erfassten, die nicht dauernd von ihrer Familie getrennt lebten. Diesen Erwägungen schließt sich der beschließende und nunmehr für das Zweitwohnungssteuerrecht zuständige Senat an. Sie lassen sich uneingeschränkt auch auf Satzungen übertragen, die nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (Az.: 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03, juris) erlassen worden sind.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 4. Kammer - vom 9. November 2021 geändert:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 585,20 € festgesetzt.

Normenkette:

KAG § 2 Abs. 1 S. 2; GG Art. 6 Abs. 1;

Gründe