Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2021 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 336 € festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt den Erlass, hilfsweise die Stundung des 336 € betragenden Kammerbeitrags für das Jahr 2021.
Mit Bescheid vom 2. September 2021 lehnte die Beklagte den entsprechenden Antrag des Klägers vom 5. August 2021 ab. Hiergegen wendet sich der Kläger mit der auf Verpflichtung der Beklagten zum Erlass, hilfsweise zur Stundung des Kammerbeitrags für das Jahr 2021 gerichteten Klage.
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