FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.11.2020
1 K 1118/17
Normen:
EStG § 22a Abs. 5 S. 1 und S. 3-4;

Erhebung des Verspätungsgeldes bei fehlender Abgabe der Rentenbezugsmitteilungen innerhalb der Frist

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2020 - Aktenzeichen 1 K 1118/17

DRsp Nr. 2022/14091

Erhebung des Verspätungsgeldes bei fehlender Abgabe der Rentenbezugsmitteilungen innerhalb der Frist

Tenor

Der Bescheid über die Festsetzung eines Verspätungsgeldes vom 10.6.2016 und die Einspruchsentscheidung vom 23.5.2017 werden aufgehoben.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 22a Abs. 5 S. 1 und S. 3-4;

Tatbestand