Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. Juli 2010 -
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Beklagte wendet sich mit seiner Berufung gegen die Aufhebung eines Schmutzwasserbeitragsbescheids durch das Verwaltungsgericht.
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