Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Antidumpingzoll.
Am 10. Juni 2014 meldete die Klägerin - zusammen mit hier nicht streitigen Muttern - "Unterlegscheiben aus Stahl, verzinkt" des Herstellers A unter Angabe der TARIC-Unterposition 7318 2900 90 0 zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. Hierfür setzte der Beklagte anmeldungsgemäß nicht abschließend mit Einfuhrabgabenbescheid XXX-1 vom selben Tag lediglich Drittlandszoll in Höhe von ... € fest.
1. 2.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|