Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides, insbesondere um die Höhe der vom Antragsgegner in Ansatz gebrachten Säumniszuschläge.
Der Antragsgegner erließ am 10.03.2020 einen (geänderten) Abrechnungsbescheid, in dem er entstandene Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer August 2018 in Höhe von insgesamt X € auswies (angefallene Säumniszuschläge vom 11.10.2018 bis zum 10.11.2018 auf Umsatzsteuer betreffend August 2018). Die im Abrechnungsbescheid ausgewiesenen Forderungen sind durch Aufrechnung vollständig erloschen.
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