Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 1998.
Die Kläger sind Ehegatten und werden für das Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Neben Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb erzielten die Kläger Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Spekulationsgeschäften. Aus Spekulationsgeschäften erklärte der Kläger Einkünfte i.H.v. 30.816 DM und die Klägerin i.H.v. 3.378 DM.
Der Steuerbescheid für das Jahr 1998 erging am 23.06.2000 und wurde bestandskräftig. Ein nach § 175 AO geänderter Bescheid erging am 15.05.2001. Dieser Bescheid erwuchs ebenfalls in Bestandskraft.
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