FG Baden-Württemberg vom 24.02.1999
10 K 350/96
Fundstellen:
EFG 1999, 426

Erhöhte Absetzung bei Neubau im Sanierungsgebiet

FG Baden-Württemberg, vom 24.02.1999 - Aktenzeichen 10 K 350/96

DRsp Nr. 2001/2611

Erhöhte Absetzung bei Neubau im Sanierungsgebiet

1. Das Finanzamt ist an eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, daß Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 7 h Abs. 1 EStG in einer bestimmten Höhe vorgenommen worden sind, auch dann gebunden, wenn die Herstellungskosten zu einem Nachbau/Neubau "im alten Stil" geführt haben. 2. Selbst bei einer materiell falschen Bescheinigung, weil ein Neubau nach § 7 h Abs. 1 EStG nicht begünstigt sein soll, hat das Finanzamt nur ein Remonstrations- und das FG kein Prüfungsrecht.

Für die Praxis:

Die Bescheinigung unterliegt weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht der Nachprüfung durch das Finanzamt. Es handelt sich vielmehr um einen Verwaltungsakt in Form eines Grundlagenbescheids, an den die Finanzämter im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs gebunden sind (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; vgl. zum Prüfungsrecht der Gemeinde und des Finanzamts auch R 83 a EStR). Auch der BFH hat bezüglich der ähnlichen Problematik des § 82 i EStDV entschieden, daß selbst eine materiell-rechtlich falsche Entscheidung der Denkmalbehörde als Grundlagenbescheid die Finanzämter bindet (BFH vom 5.11.1996, BStBl II 1997, 244).

Fundstellen
EFG 1999, 426