BFH - Urteil vom 21.08.2001
IX R 20/99
Normen:
EStG § 7h ;
Fundstellen:
BB 2001, 2413
BFH/NV 2002, 105
BFHE 196, 191
DB 2001, 2578
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,

Erhöhte Absetzungen für Maßnahmen i.S. des § 177 BauGB

BFH, Urteil vom 21.08.2001 - Aktenzeichen IX R 20/99

DRsp Nr. 2001/15941

Erhöhte Absetzungen für Maßnahmen i.S. des § 177 BauGB

»1. Mit der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG entscheidet die zuständige Gemeindebehörde für die Finanzbehörden bindend, was unter "Modernisierung" und "Instandsetzung" i.S. von § 177 BauGB zu verstehen ist. 2. Die Gemeindebehörde entscheidet aber nicht bindend über die persönliche Abzugsberechtigung, also nicht darüber, wer Herstellungskosten getragen hat und wem sie als Abzugsberechtigtem zuzurechnen sind (Anschluss an das Senatsurteil vom 6. März 2001 IX R 64/97, DB 2001, 1592 zu § 82i EStDV).«

Normenkette:

EStG § 7h ;

Gründe: