Erhöhte Absetzungen für Tiefgaragen bei Baudenkmalen
FG Köln, Urteil vom 20.07.2000 - Aktenzeichen 5 K 6243/98
DRsp Nr. 2001/1914
Erhöhte Absetzungen für Tiefgaragen bei Baudenkmalen
1) Art. und Umfang der im denkmalrechtlichen Sinne erforderlichen Aufwendungen werden durch die Bestätigung der Denkmalbehörde bindend festgestellt.2) Stellplätze, die aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht im Gebäude selbst untergebracht wer-den können, aber aus baurechtlichen Gründen für die sinnvolle Nutzung unerläßlich sind und nicht getrennt vom denkmalgeschützten Gebäude errichtet werden, sind in die Förderung nach § 10 i EStG einzubeziehen.
Zwischen den Beteiligten streitig ist die Frage, ob die Kosten der Tiefgarage des Objektes ... in die AfA-Bemessungsgrundlage gem. § 7 i EStG einzubeziehen sind.
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