Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) der am 9. November 1989 in dem Gebiet der ehemaligen DDR wohnte, meldete zum 1. Januar 1992 beim Gewerbeamt die Änderung des Gegenstandes seines Einzelunternehmens an. Als neu ausgeübte Tätigkeit gab er die Vermietung von Baumaschinen und Kfz an. Sämtliche Wirtschaftsgüter seines Einzelunternehmens vermietete er an die B. GmbH (GmbH), die seit dem 22. Juni 1992 als Straßenbauer in die Handwerksrolle eingetragen ist. An dem Stammkapital der GmbH ist der Kläger zu 54,17 v.H. beteiligt.
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