I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren Anteile zu 100 v.H. von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ... GbR (GbR) gehalten werden. Gesellschafter der GbR sind ausschließlich natürliche Personen, die am 9. November 1989 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der ehemaligen DDR hatten.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) gewährte auf den Investitionszulagenantrag der Klägerin, mit dem diese für im Streitjahr (1993) getätigte Investitionen die erhöhte Zulage von 20 v.H. beantragt hatte, lediglich eine Investitionszulage von 8 v.H. mit der Begründung, der Betrieb der Klägerin sei weder dem verarbeitenden Gewerbe zuzurechnen noch in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe eingetragen.
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