FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.01.2005
1 K 77/00
Normen:
InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 ;

Erhöhte Investitionszulage für in die Handwerksrolle eingetragenen Elektorinstallateur, der Satellitenempfangsanlagen errichtet und vermietet; Investitionszulage 1994

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.01.2005 - Aktenzeichen 1 K 77/00

DRsp Nr. 2005/8412

Erhöhte Investitionszulage für in die Handwerksrolle eingetragenen Elektorinstallateur, der Satellitenempfangsanlagen errichtet und vermietet; Investitionszulage 1994

Ein in die Handwerksrolle eingetragener Elektroinstallateur, dessen Unternehmen sich unterteilt in den Antennenbau, mit dem er Satellitenempfangsanlagen errichtet, und die Vermietung und Verpachtung, mit dem er die Rundfunk- und Fernsehsignale solcher Anlagen gegen Entgelt überlässt, hat für angeschaffte Satellitenempfangsanlagen, die er überwiegend zur Einkunftserzielung im Vermiertungsbereich einsetzt, Anspruch auf die erhöhte Investitionszulage. Der Betrieb einer Satellitenempfangsanlage erfordert neben der regelmäßigen Kontrolle und ihren Konsequenzen eine permanente Überwachung und entsprechende Anpassung. Diese Intensität handwerklicher Tätigkeit rechtfertigt die Annahme, dass zumindest die wesentlichen Tätigkeiten beim Betrieb der Satellitenempfangsanlagen noch zum Handwerk gehören.

Normenkette:

InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 ;

Tatbestand: