BVerwG, vom 22.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 11 C 9.99
VG Göttingen, vom 07.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 3010/92
Erhöhte Vergnügungssteuer auf Gewaltautomaten
BVerfG, Beschluß vom 03.05.2001 - Aktenzeichen 1 BvR 624/00
DRsp Nr. 2001/8660
Erhöhte Vergnügungssteuer auf Gewaltautomaten
Die Erhebung einer erhöhten Spielautomatensteuer auf sogenannte Gewaltautomaten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 12 Abs. 1GG und genügt auch im übrigen verfassungsrechtlichen Anforderungen.