FG München - Urteil vom 07.06.2016
12 K 734/16
Normen:
EStG § 3 Nr. 63; EStG § 11;

Erhöhung der Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit durch das Finanzamt

FG München, Urteil vom 07.06.2016 - Aktenzeichen 12 K 734/16

DRsp Nr. 2016/12067

Erhöhung der Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit durch das Finanzamt

Sind Zahlungen des österreichischen Arbeitgebers nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes an die betriebliche Vorsorgekasse in Höhe von 1,53 v.H. des Bruttolohns in Deutschland steuerpflichtig?

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 63; EStG § 11;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Beklagte, das Finanzamt aa, zu Recht die Einnahmen des Klägers aus nichtselbständiger Tätigkeit um 1,53 v.H. erhöht hat.

Die Kläger wohnen in 84xxx bb. Sie waren im Streitjahr 2013 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und wurden vom Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.

Der Kläger arbeitete als Grenzgänger in cc in Österreich. Ihm wurde - zwischen den Beteiligten unstreitig - in Österreich ein Bruttoarbeitslohn von 33.740 € bescheinigt.