Die Erinnerung gegen die Kostenrechnungen i.S.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Erinnerungsführerin) wendet sich gegen die Kostenrechnungen in den Verfahren mit den Geschäftsnummern
Mit am 08.03.2021 beim beklagten Finanzamt (FA) eingegangenem Schreiben beantragte die Erinnerungsführerin die Änderung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2017 bis 2020; zu diesem Zeitpunkt waren lediglich Bescheide für die Jahre 2017 bis 2019 ergangen, aber noch kein Bescheid für das Jahr 2020. Zugleich beantragte die Erinnerungsführerin beim FA den Erlass der sich aus den Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2017 bis 2020 ergebenden Steuerschulden.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|