Auf die Erinnerung vom 25. Januar 2023 wird der Gerichtskostenansatz vom 2. Januar 2023 Rechnungsnummer 860070003973 aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
Streitig ist, ob der Erinnerungsführer als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Kostenschuldner der Gerichtskosten für das Verfahren L
Im Verfahren L
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