Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz vom 23. Mai 2016 wird zurückgewiesen.
Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz der Urkundsbeamtin des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2016 für das Verfahren BVerwG
1. Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 18. Mai 2017 den Berichterstatter im Verfahren BVerwG
2. Die Erinnerung bleibt ohne Erfolg.
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