Erinnerung; Kostenfestsetzung; Verfahrensgebühr; Aussetzungsverfahren - Höhe des Vergütungssatzes der anwaltlichen Verfahrensgebühr nach dem RVG im Aussetzungsverfahren
FG Niedersachsen, Beschluss vom 27.04.2005 - Aktenzeichen 6 KO 3/05
DRsp Nr. 2005/20370
Erinnerung; Kostenfestsetzung; Verfahrensgebühr; Aussetzungsverfahren - Höhe des Vergütungssatzes der anwaltlichen Verfahrensgebühr nach dem RVG im Aussetzungsverfahren
Die Gebühr für das Aussetzungsverfahren vor dem Finanzgericht berechnet sich gem. Vorbemerkung 3.2 Abs. 2 VV RVG nach den Gebühren des Abschn. 3.1 VV RVG. Für das AdV-Verfahren ist daher die Verfahrensgebühr mit dem 1,3-fachen Satz gem. Nr. 3100 VV RVG zu berechnen.