BFH, Beschluß vom 30.03.1999 - Aktenzeichen IV B 57/98
DRsp Nr. 1999/6113
Erkennbarkeit einer Entnahmehandlung
Für die von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung reicht ein "schlüssiges Verhalten des Stpfl., durch das die Verknüpfung des WG mit dem BV erkennbar gelöst wird", aus. Die Mitteilung über die Verpachtung einer Weinbaufläche zur Weinbaukartei stellt kein derartiges nach außen erkennbares Verhalten dar.