Die Anhörungsrüge der Kläger gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.02.2024 - IX R 27/23 (
Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger, Revisionskläger und Rügeführer (Kläger) führten beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Revisionsverfahren, in dem sie sich gegen die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes wandten. Die ursprünglich bevollmächtigten Prozessvertreter der Kläger erklärten mit Schreiben vom 23.09.2015 den Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt --FA--) schloss sich dieser Erklärung mit Schreiben vom 13.10.2015 an.
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