Die Kläger begehren den hälftigen Erlass der für 2005 festgesetzten evangelischen Kirchensteuer, soweit sie auf außerordentliche Einkünfte des Klägers entfällt.
Die Kläger leben in einer konfessionsverschiedenen Ehe. Die Klägerin ist Angehörige der evangelischen Kirche, der Kläger ist Angehöriger der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft. Im Streitjahr wurden die Kläger gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.
Per ....2005 veräußerte der Kläger seinen Mitunternehmeranteil an der Rechtsanwaltssozietät ... GbR. Zum ....2005 gab er außerdem seine Einzelkanzlei als Rechtsanwalt auf. Aus diesen Sachverhalten resultieren im Streitjahr folgende Einkünfte:
Anteilsveräußerung ... GbR:
Übergangsgewinn
275.911,00 EUR
72.037,00 EUR
Freibetrag
./.
45.000,00 EUR
Verbleiben steuerpflichtig
302.948,00 EUR
Betriebsaufgabe Einzelkanzlei:
Übergangsgewinn
4.468,00 EUR
Aufgabegewinn
1.141,00 EUR
Verbleiben steuerpflichtig
5.609,00 EUR
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