FG München - Urteil vom 27.04.2001
6 K 3923/99
Normen:
AO 1977 § 227 Abs. 1 ; AO 1977 § 240 ; FGO § 102 ;

Erlass der Säumniszuschläge; zur Körperschaftsteuer 1993, 1994, 1995 und IV/1996

FG München, Urteil vom 27.04.2001 - Aktenzeichen 6 K 3923/99

DRsp Nr. 2001/11123

Erlass der Säumniszuschläge; zur Körperschaftsteuer 1993, 1994, 1995 und IV/1996

Ein hälftiger Erlass von Säumniszuschlägen kommt in Betracht, wenn die Ausübung von Druck zur Zahlung der Steuern wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners ihren Sinn verliert.

Normenkette:

AO 1977 § 227 Abs. 1 ; AO 1977 § 240 ; FGO § 102 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), wurde mit Vertrag vom 6. Mai 1993 (Nachtrag vom 19. Juli 1993) gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf, die Anmietung oder Verpachtung von ...-Anlagen zum Zwecke der Vermarktung (insbesondere der Verkauf von zeitanteiligen ...-Rechten), die Vermittlung von Finanzierungsverträgen für zeitanteilige ...-Rechte sowie die Erbringung von Serviceleistungen und die Bewirtschaftung derartiger Objekte.