BFH, Beschluß vom 15.07.1998 - Aktenzeichen X B 60/98
DRsp Nr. 1999/480
Erlaß einer betrieblichen Rentenverpflichtung
Erlangt ein Schuldner aufgrund des Erlasses einer betrieblichen Schuld eine in der Privatsphäre liegende Vermögensmehrung, so ist die Ausbuchung der entsprechenden Schuld insoweit eine Einlage i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, die den Gewinn nicht erhöhen darf.
Gründe:
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
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