LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.05.2021
L 14 KR 367/18 KL
Normen:
SGG § 197a Abs. 1;
Fundstellen:
NZS 2021, 933

Erlass einer Erprobungsrichtlinie durch den GBADurchführung einer neuromuskulären FeedbacktherapieFreie Auswahl der PatientenklientelEntscheidungsspielraum für Methoden mit festgestelltem Potential

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.05.2021 - Aktenzeichen L 14 KR 367/18 KL

DRsp Nr. 2021/17657

Erlass einer Erprobungsrichtlinie durch den GBA Durchführung einer neuromuskulären Feedbacktherapie Freie Auswahl der Patientenklientel Entscheidungsspielraum für Methoden mit festgestelltem Potential

1. Auch wenn der Antragsteller in Verfahren nach § 137e Abs 7 SGB V bei der Auswahl der Patientenklientel, die von der zu erprobenden Untersuchungs- oder Behandlungsmethode profitieren soll, grundsätzlich frei ist, darf der Gemeinsame Bundesausschuss das Potential für eine Erprobung verneinen, wenn die Patientenklientel nicht hinreichend konkretisiert ist. 2. In Verfahren nach § 137e Abs 7 SGB V besteht für den Gemeinsamen Bundesausschusses auch nach der Änderung von § 137e Abs 1 SGB V durch das Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD) vom 12.12.2019 ein Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Methoden mit festgestelltem Potential.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt den Erlass einer Erprobungsrichtlinie (Erprobungs-RL) durch den beklagten Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).