FG Niedersachsen vom 17.03.1999
VI 8/98 S
Fundstellen:
EFG 1999, 535

Erlaß einer Kindergeld-Rückforderung

FG Niedersachsen, vom 17.03.1999 - Aktenzeichen VI 8/98 S

DRsp Nr. 2001/3094

Erlaß einer Kindergeld-Rückforderung

Wird einem vorrangig Berechtigten Kindergeld nachträglich gewährt, ist ein Erlaß des Rückforderungsanspruchs gegen den nachrangig Berechtigten aus sachlichen Billigkeitsgründen auch dann nicht möglich, wenn die Familienkasse das dem nachrangig Berechtigten ursprünglich bewilligte Kindergeld auf seine Anweisung auf ein Konto des vorrangig Berechtigten überwiesen hat.

Für die Praxis: