Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23.09.2020 – 3 K 2800/18, der Ablehnungsbescheid vom 13.07.2018 sowie die Einspruchsentscheidung vom 05.10.2018 aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
I.
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