FG Münster - Urteil vom 21.04.2010
6 K 3514/09 AO
Normen:
AO § 196; AO § 197; AO § 193 Abs. 1;

Erlass einer Prüfungsanordnung nach Beginn der Außenprüfung

FG Münster, Urteil vom 21.04.2010 - Aktenzeichen 6 K 3514/09 AO

DRsp Nr. 2010/15397

Erlass einer Prüfungsanordnung nach Beginn der Außenprüfung

1. Eine nach Beginn der Außenprüfung erlassene Prüfungsanordnung ist rechtmäßig, wenn die Außenprüfung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. 2. Die zunächst fehlerhafte Ansetzung eines Prüfungsbeginns hat keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung.

Normenkette:

AO § 196; AO § 197; AO § 193 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung i.S. der §§ 193 Abs. 1, 196 Abgabenordnung (AO).

Der Kläger (Kl.) unterhielt in der Vergangenheit einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in B / D. Der Betrieb wurde zum 01.07.2006 aufgegeben. Mit Schriftsatz vom 19.09.2006 teilte die Bevollmächtigte des Kl. in Steuersachen (die Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft, mittlerweile H KG Steuerberatungsgesellschaft) durch ihren Geschäftsführer, Herrn Steuerberater G, dem Finanzamt P mit, dass der Kl. die Betriebsaufgabe erklärt habe.