FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 19.04.2010
2 K 1557/07
Normen:
AO § 191;

Erlass eines ergänzenden Haftungsbescheids

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 19.04.2010 - Aktenzeichen 2 K 1557/07

DRsp Nr. 2010/18744

Erlass eines ergänzenden Haftungsbescheids

1. Hat das FA einen Haftungsgegenstand durch einen bestandskräftigen Haftungsbescheid geregelt, steht dessen Bestandskraft der erneuten Regelung des gleichen Sachverhaltes durch Erlass eines ergänzenden, neben den ersten Haftungsbescheid tretenden Haftungsbescheids entgegen. 2. Hiervon unberührt bleibt die Korrektur des ersten Haftungsbescheids nach den Korrekturvorschriften der §§ 129 ff. AO.

Der Haftungsbescheid vom 15. Juni 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. September 2007 wird hinsichtlich eines Haftungsbetrags von 1.138,15 EUR aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 1/3 und dem Beklagten zu 2/3 auferlegt.

Der als Urteil wirkende Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 191;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage der Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für die Lohnsteuerschulden der D Ltd. mit Sitz in E (künftig: Ltd.).