FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 16.04.2008
2 K 2123/04
Normen:
AO § 130 Abs. 2 ; AO § 131 Abs. 2 ; AO § 191 ;

Erlass eines Haftungsbescheids nach Aufhebung eines früheren Haftungsbescheids

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 16.04.2008 - Aktenzeichen 2 K 2123/04

DRsp Nr. 2008/12315

Erlass eines Haftungsbescheids nach Aufhebung eines früheren Haftungsbescheids

Der von der Aufhebung des ursprünglichen Haftungsbescheids ausgehende Vertrauensschutz steht dem Erlass eines weiteren Haftungsbescheids entgegen, wenn dieser aufgrund desselben Sachverhaltes ergeht.

Normenkette:

AO § 130 Abs. 2 ; AO § 131 Abs. 2 ; AO § 191 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die haftungsweise Inanspruchnahme des Klägers für Umsatzsteuerschulden des Jahres 1996 der D GmbH (künftig: GmbH).

Die GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 10. Juli 1995 errichtet. Unternehmensgegenstand war der Einkauf und Verkauf von Werbeleistungen insbesondere im Bereich des Teleshoppings. Alleiniger Geschäftsführer der GmbH war der Kläger (Bl. 11 Dok). Die GmbH wurde am 13. Oktober 1999 wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht.