Der Kläger - Kl. - ist (Mit-)Erbe nach dem 1944 geborenen und 1992 verstorbenen A (Erblasser). Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die vom beklagten Finanzamt - FA - festgesetzte Erbschaftsteuer - ErbSt - im Hinblick auf eine beabsichtigte, aber vor dem Tode des Erblassers nicht (mehr) durchgeführte Adoption des Kl. durch den Erblasser zu erlassen ist, weil im Rahmen der für den Erbfall durchgeführten Erbschaftbesteuerung für den Kl. (wie von diesem erstrebt) die Steuerklasse I oder (wie vom beklagten FA durchgeführt) die Steuerklasse IV anzuwenden war/ist.
Dem Streitfall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Erblasser war der Sohn der Eheleute ... B ... Der Vater des Erblassers führte bis zu seinem Tod im Jahr 1982 das Familienunternehmen B & Sohn KG. Erbin des verstorbenen Vaters des Kl. war seine Mutter, die mit handschriftlichem Testament vom 10.9.1987 folgende Verfügungen traf:
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