FG Hessen - Urteil vom 31.05.2000
4 K 5077/98
Normen:
AO § 227 ; AO § 163 ;

Erlaß; Sachliche Billigkeit; Nachlässigkeit; Fristversäumnis - Erlaß bei nachlässiger Versäumis der Einspruchsfrist

FG Hessen, Urteil vom 31.05.2000 - Aktenzeichen 4 K 5077/98

DRsp Nr. 2001/8744

Erlaß; Sachliche Billigkeit; Nachlässigkeit; Fristversäumnis - Erlaß bei nachlässiger Versäumis der Einspruchsfrist

1. Rechtfolgen, die durch die Nachlässigkeit des Steuerpflichtigen entstehen, können durch den Erlaß nicht wieder ausgeräumt werden. 2. Auch die Korrektur einer offensichtlich fehlerhaften Steuerfestsetzung ist im Billigkeitsverfahren nur möglich, wenn der Steuerpflichtige daran gehindert oder es ihm unzumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zur Wehr zu setzen.

Normenkette:

AO § 227 ; AO § 163 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Erlaß von Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer aus Billigkeitsgründen.