Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.09.2019 – 5 K 5255/17, der Ablehnungsbescheid vom 09.06.2017 sowie die Einspruchsentscheidung vom 28.11.2017 aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
I.
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