FG Hamburg - Urteil vom 29.06.2000
II 509/99
Normen:
AO § 163 ; AO § 233a;
Fundstellen:
EFG 2000, 1156

Erlaß von Nachforderungszinsen

FG Hamburg, Urteil vom 29.06.2000 - Aktenzeichen II 509/99

DRsp Nr. 2001/1674

Erlaß von Nachforderungszinsen

Die Finanzbehörden handeln nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie bei der Prüfung, ob Nachforderungszinsen nach § 233a AO zu erlassen sind, auf den Liquiditätsvorteil des konkreten Steuerpflichtigen abstellen und die Verhältnisse anderer Steuerpflichtiger, wie Unternehmen derselben Unternehmensgruppe, außer acht lassen.

Normenkette:

AO § 163 ; AO § 233a;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Nachforderungszinsen auch dann festzusetzen sind, wenn sich Umsatzsteuerschulden und damit korrespondierende Vorsteuererstattungsansprüche verbundener Unternehmen im Ergebnis, allerdings zeitlich versetzt, ausgleichen.