FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.07.1998
4 K 305/97
Fundstellen:
EFG 1999, 457

Erlaß von Nachforderungszinsen aus sachlicher Billigkeit

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.1998 - Aktenzeichen 4 K 305/97

DRsp Nr. 2001/2624

Erlaß von Nachforderungszinsen aus sachlicher Billigkeit

Nachforderungszinsen nach § 233 a AO sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn eine zunächst im Einkommensteuerbescheid 02 erfaßte Steueranrechnung (hier: anrechenbare Körperschaftsteuer) später in den Einkommensteuerbescheid 01 verlagert wird und deshalb Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer 02 entstehen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob Zinsen zur Einkommensteuer 1989 zu erlassen sind.