FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.07.1998 4 K 305/97
Fundstellen:
EFG 1999, 457
Erlaß von Nachforderungszinsen aus sachlicher Billigkeit
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.1998 - Aktenzeichen 4 K 305/97
DRsp Nr. 2001/2624
Erlaß von Nachforderungszinsen aus sachlicher Billigkeit
Nachforderungszinsen nach § 233 aAO sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn eine zunächst im Einkommensteuerbescheid 02 erfaßte Steueranrechnung (hier: anrechenbare Körperschaftsteuer) später in den Einkommensteuerbescheid 01 verlagert wird und deshalb Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer 02 entstehen.
Tatbestand:
Streitig ist, ob Zinsen zur Einkommensteuer 1989 zu erlassen sind.
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