FG Düsseldorf - Urteil vom 01.07.2013
4 K 872/12 AO
Normen:
AO § 163 Satz 1; AO § 233a Abs. 1 Satz 1; AO § 239 Abs. 1 Satz 1; EStG a.F. § 10 Abs. 1 Nr. 5;
Fundstellen:
DStR 2014, 12
DStRE 2014, 999

Erlass von Nachzahlungszinsen

FG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2013 - Aktenzeichen 4 K 872/12 AO

DRsp Nr. 2013/17228

Erlass von Nachzahlungszinsen

Beruht die Änderung der Festsetzung der Einkommensteuer und die daraus resultierende Festsetzung von Nachzahlungszinsen darauf, dass der BFH seine Rechtsprechung geändert hat, kommt ein Erlass von Nachzahlungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit nicht in Betracht (Abgrenzung zum Urteil des BFH vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550). Der Beseitigung der als systemwidrig angesehenen Steuerabzugsmöglichkeit von Nachzahlungszinsen durch Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. kann nicht durch eine individuelle Billigkeitsmaßnahme entgegengewirkt werden. Dies gilt auch, wenn auf Grund der auf dem gleichen Sachverhalt beruhenden geänderten Einkommensteuerfestsetzung in einem anderen Veranlagungszeitraum Erstattungszinsen versteuert werden mussten.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 163 Satz 1; AO § 233a Abs. 1 Satz 1; AO § 239 Abs. 1 Satz 1; EStG a.F. § 10 Abs. 1 Nr. 5;

Tatbestand