Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Festsetzung von Zinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO) zur Körperschaftsteuer nach Durchführung einer Außenprüfung.
Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz in München, die mit Gesellschaftsvertrag vom 2. August 2002 und Eintragung ins Handelsregister des Amtsgerichts München unter
Die Klägerin wurde in den Jahren 2006 bis 2013 zunächst entsprechend der beim Finanzamt abgegebenen Steuererklärungen veranlagt. Vom 5. Oktober 2010 bis 21. November 2014 führte das Finanzamt für den Prüfungszeitraum 2006 bis 2008 eine Außenprüfung durch. Vom September 2012 bis September 2014 erfolgte eine Fachprüfung für versicherungsmathematische Fragen. Dabei stellte das Finanzamt unter anderem verdeckte Gewinnausschüttungen und überhöhte Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten fest (vgl. Prüfungsbericht vom 16. Dezember 2014).
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