FG Thüringen - Urteil vom 22.04.2015
3 K 889/13
Fundstellen:
DStRE 2016, 944

Erlass von Nachzahlungszinsen für Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen

FG Thüringen, Urteil vom 22.04.2015 - Aktenzeichen 3 K 889/13

DRsp Nr. 2016/2021

Erlass von Nachzahlungszinsen für Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist der Erlass von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO aus sachlichen Billigkeitsgründen.

Die Klägerin ist eine im Bereich der Gastronomie tätige GmbH.

Der Beklagte änderte am 17.11.2011 die Bescheide für 2004 bis 2006 über Körperschaftsteuer sowie über Umsatzsteuer aufgrund einer für diese Kalenderjahre durchgeführten Betriebsprüfung und setzte jeweils Nachzahlungszinsen nach § 233a AO fest. Im Klageverfahren gegen die Änderungsbescheide fand am 23.01.2013 ein Erörterungstermin statt, in dessen Rahmen sich der Beklagte auf Hinweis des Gerichts bereit erklärte, die durch die Betriebsprüfung erfolgten Erlöszuschätzungen zu vermindern. Daraufhin erließ der Beklagte am 19.06.2013 geänderte Steuerbescheide sowie geänderte Bescheide über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen.