FG Niedersachsen - Urteil vom 05.02.2013
13 K 69/12
Normen:
AO § 233a; AO § 227;

Erlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer 1996

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.02.2013 - Aktenzeichen 13 K 69/12

DRsp Nr. 2014/13272

Erlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer 1996

Zu den Voraussetzungen eines Erlasses von Nachzahlungszinsen nach § 227 AO. Die Entscheidung des FA über den Erlass von Nachzahlungszinsen ist eine Ermessensentscheidung und unterliegt nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Eine verzögerte Behandlung eines Steuerfalls durch das FA stellt regelmäßig keinen sachlichen Billigkeitsgrund dar. Ein Erlass von Nachzahlungszinsen zur ESt wegen überlanger Verfahrensdauer kommt i.d.R. nicht in Betracht.

Normenkette:

AO § 233a; AO § 227;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Zinsen zur Einkommensteuer 1996 in Höhe von 131.436 € aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sind.