FG München - Urteil vom 24.10.2000
6 K 2365/97
Normen:
AO (1977) § 162 ; AO (1977) § 227 ; AO (1977) § 240 Abs. 1 S. 4; FGO § 102 ;

Erlass von Säumniszuschlägen

FG München, Urteil vom 24.10.2000 - Aktenzeichen 6 K 2365/97

DRsp Nr. 2001/7156

Erlass von Säumniszuschlägen

Unterlässt es ein Steuerpflichtiger gegen einen Körperschaftsteuer-Schätzungsbescheid Einspruch einzulegen und die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, weil er seines Erachtens --aufgrund der Beschlagnahme sämtlicher Geschäftsunterlagen durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Dritte-- die an das FA zu richtenden Anträge nicht begründen kann, rechtfertigt dies auch dann nicht den Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit, wenn durch die spätere Abgabe der Körperschaftsteuererklärung eine Herabsetzung der Steuerlast erreicht wird.

Normenkette:

AO (1977) § 162 ; AO (1977) § 227 ; AO (1977) § 240 Abs. 1 S. 4; FGO § 102 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist die Ablehnung des Erlasses von Säumniszuschlägen (SZen) zur Körperschaftsteuer -KSt- 1994.