FG München - Urteil vom 10.05.2012
14 K 37/11
Normen:
AO § 227; AO § 37 Abs. 1; AO § 3 Abs. 4; AO § 129;

Erlass von Säumniszuschlägen

FG München, Urteil vom 10.05.2012 - Aktenzeichen 14 K 37/11

DRsp Nr. 2013/1181

Erlass von Säumniszuschlägen

1. Sachlich unbillig ist die Erhebung von Säumniszuschlägen u. a. dann, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH v. 13.09.2005, X B 65/05, bisher nicht veröffentlicht, und v. 07.07.1999, X R 87/96, BFH/NV 2000, 161). 2. Jedoch kommt auch in diesen Fällen nur ein Teilerlass in Betracht, da Säumniszuschläge auch als Gegenleistung für das Hinausschieben der Fälligkeit und zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands dienen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 227; AO § 37 Abs. 1; AO § 3 Abs. 4; AO § 129;

Gründe

I.

Streitig ist der Erlass von Säumniszuschlägen.