FG München - Urteil vom 26.04.2006
9 K 4149/05
Normen:
FGO § 102 ; AO § 3 Abs. 4 § 240 Abs. 1 § 361 Abs. 1 § 237 ff. ;

Erlass von Säumniszuschlägen bei nachträglicher Herabsetzung der Steuerschuld

FG München, Urteil vom 26.04.2006 - Aktenzeichen 9 K 4149/05

DRsp Nr. 2006/20832

Erlass von Säumniszuschlägen bei nachträglicher Herabsetzung der Steuerschuld

Wird ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vom Finanzgericht abgelehnt, obwohl der Steuerbescheid materiell-rechtlich rechtswidrig war und wird die Steuer erst im Hauptsacheverfahren herabgesetzt, ist ein Erlass der auf den herabgesetzten Steuerbetrag entfallenden Säumniszuschläge nur bis zur Hälfte der verwirkten Säumniszuschläge ermessensgerecht.

Normenkette:

FGO § 102 ; AO § 3 Abs. 4 § 240 Abs. 1 § 361 Abs. 1 § 237 ff. ;

Tatbestand:

Streitig ist der Erlass von Säumniszuschlägen.